
Für Frauen: in sechs Schritten zur finanziellen Unabhängigkeit
Vermögensaufbau für Frauen: Wir sprechen über Geld Haben Sie einen... [...]
Alle in wilder Ehe: Willkommen in der Grauzone. Denn auch, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auf rosa Wolken schweben, es gibt ein paar Punkte, die Sie wissen und regeln sollten, wenn Sie ohne Trauschein zusammenleben. Das gilt wie so oft vor allem für Frauen, denn für sie ergeben sich schnell rechtliche und finanzielle Risiken, die oft übersehen werden.
Schauen wir erst einmal auf die Definition. Was ist eine nichteheliche oder auch eheähnliche Lebensgemeinschaft? Dieses Modell heißt immer dann so, wenn ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt. Das können Sie einfach so, ohne irgendwo irgendetwas einzutragen oder zu melden. Eine WG der Liebe – aber ohne rechtliche Regelungen. Wie und wo genau unterscheidet sich die wilde von der echten Ehe und der eingetragenen Partnerschaft?
Klingt ziemlich bürokratisch und alles andere als romantisch. Wer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, verzichtet auf ein offizielles Dokument. Und auf die Vorteile der Ehe. Und auf die geregelten Pflichten, wie es das Bundesministerium der Justiz auf dieser Seite erklärt. Wir schauen vor allem aus Perspektive der Frauen auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft: Worauf sollten sie achten? Was sind die Vor- und Nachteile? Hier finden Sie alles Wichtige, von Mietvertrag bis Mitarbeit im Unternehmens des Partners oder der Partnerin.
Wenn Sie als unverheiratetes Paar in eine gemeinsame Wohnung ziehen, sollten Sie beide den Mietvertrag unterschreiben. Zumindest dann, wenn Sie weiterhin in wilder Ehe bleiben wollen. Denn nur so haben Sie die gleichen Rechte (und übrigens auch Pflichten). Beide haften dabei gleichermaßen für die Miete, unabhängig davon, wer tatsächlich zahlt. Bei Trennung müssen Sie gemeinsam entscheiden, wer die Wohnung behält – oder ob Sie kündigen.
Unterschreibt nur eine Person, trägt diese auch im Falle der Trennung die Rechte und Pflichten aus dem Mietervertrag; die andere Person hat dann kein Wohnrecht mehr.
Unser Tipp: Klären Sie unbedingt schon vorab, wie Sie Miet- und Nebenkosten aufteilen, und dokumentieren Sie das schriftlich. Noch besser ist ein Partnerschaftsvertrag, dazu mehr weiter unten.
Wichtig: Wer die Miete für die gemeinsame Wohnung bezahlt hat, kann im Trennungsfall keine anteilige rückwirkende Zahlung des oder der anderen verlangen.
Sprechen wir über Versicherungen. Eine automatische Absicherung über den Partner oder die Partnerin, wie es in einer Ehe häufig der Fall ist, gibt es in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht. Hier die wichtigsten Versicherungen und was Sie dazu wissen sollten:
Unser Tipp: Das ist ein guter Zeitpunkt, Ihre Versicherung generell auf den Prüfstand zu stellen. Auf meineVersicherungswelt können Sie alle Verträge checken und nach Bedarf anpassen.
Die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Einbeziehung in die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Das alles ist der Ehe vorbehalten.
Es gibt aber auch Sozialleistungen, die für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten. Für den Unterhaltsvorschuss beispielsweise zählt, ob Sie zusammenleben, egal ob eingetragen oder nicht. Elterngeld erhält der Elternteil, das den Nachwuchs betreut, unabhängig vom Trauschein. Das Wohngeld richtet sich in seiner Höhe unter anderem nach den im Haushalt lebenden Personen.
Gemeinsam alt werden ohne Ring am Finger, so der Traum in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Aber was, wenn’s soweit ist – und der Partner oder die Partner pflegebedürftig wird? Dann wird je nach rechtlicher Einstufung aus der nichtehelichen Lebens- eine Bedarfsgemeinschaft. Das gilt vor dem Sozialhilferecht für NELG genauso wie in der Ehe.
Heißt im Klartext: Wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um die Kosten fürs Pflegeheim zu bezahlen, können auch der unverheiratete Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zur Kasse gebeten werden. Zumindest dann, wenn Sie länger als ein Jahr zusammenleben, einen gemeinsamen Haushalt teilen oder ein gemeinsames Kind haben. Grade Frauen sollten sich bewusst sein, dass ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit in Gefahr geraten kann, wenn ihr Partner pflegebedürftig wird und die Einstufung als Bedarfsgemeinschaft dazu führt, dass ihr eigenes Einkommen bei der Berechnung herangezogen wird. Einen rechtlich verpflichtenden Pflegekosten-Unterhalt gibt es in wilder Ehe im Gegensatz zu Verheirateten also nicht, aber indirekte finanzielle Auswirkungen.
Damit Frauen im Fall der Pflegebedürftigkeit eines ihres Partners nicht unvorhergesehen belastet werden, sollten sie prüfen, ob der Partner eine ausreichend hohe private Absicherung hat, um im Ernstfall die Kosten zu decken. In einem Partnerschaftsvertrag können Sie finanzielle Regelungen treffen. Klären Sie außerdem frühzeitig gemeinsam, was eine Bedarfsgemeinschaft im Hinblick auf Sozialleistungen für Sie finanziell bedeuten würde – und wie Sie vorsorgen können. Lassen Sie sich der Sparda BW in Sachen Altersvorsorge beraten und sichern Sie Ihre individuelle und die gemeinsame Zukunft ab.
In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird jede Person einzeln besteuert. Damit entgeht Ihnen das Ehegattensplitting, von dem vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen profitieren können.
Steuerliche Vergünstigungen, wenn die Frau dem Partner zuliebe den Job aufgegeben hat oder ihn bei der Karriere unterstützt? Gibt es keine. Schenkungen und Erbschaften innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden hoch besteuert, da Unverheiratete in der niedrigsten Steuerklasse stehen. Ein Beispiel: Wird eine Immobilie vererbt, gelten für Verheiratete 500.000 Euro Freibetrag; für Unverheiratete dagegen liegt der Freibetrag nur noch bei 20.000 Euro. Liegt der Wert der Immobilie darüber, werden 30 Prozent Erbschaftssteuer fällig. Und auch bei Grunderwerbssteuer und Einkommenssteuer haben Paare ohne Trauschein steuerliche Nachteile.
Für viele Frauen ist es selbstverständlich: Sie unterstützen Ihren Partner oder Ihre Partnerin im Familienunternehmen. Hier im Büro aushelfen, da kleine Aufgaben oder auch größere übernehmen – eine Gefälligkeit? Vorsicht, wenn das nicht schriftlich vereinbart wird. Denn dann gibt es keinen Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich; weder während der Beziehung noch nach einer Trennung. Schließen Sie unbedingt einen Vertrag, wenn Sie aktiv im Unternehmen einsteigen wollen, um finanzielle Risiken und Altersarmut zu vermeiden. Denken Sie auch an Ihre Altersvorsorge!
Denn unentgeltlich mitarbeiten heißt, dass Ihnen Rentenpunkte, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld entgehen. Besser ist die Alternative, sich auf Midi-Job-Basis anstellen zu lassen, inklusive Absicherung und eigenem Geld.
Als Unverheiratete haben Sie keinerlei Ansprüche auf gegenseitigen Unterhalt, weder in der Partnerschaft noch nach einer Trennung. Wenn Sie als Frau Ihren Job aufgegeben haben oder in Teilzeit arbeiten und dadurch weniger Rente erhalten, ist Ihr nichtehelicher Partner trotzdem nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Was passiert, wenn Paare ohne Trauschein Kinder bekommen? Dann ist im Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt der Vater des Kindes zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Er muss Ersatz für entstehende Kosten durch Schwangerschaft oder Entbindung leisten. Achtung: nur dafür, nicht für die Mutter!
In Sachen Eigentum sollten Sie frühzeitig regeln, was im Trennungsfall passiert. Denn eine gesetzliche Regelung der Besitzverhältnisse gibt es nicht. Was Sie gekauft haben, gehört Ihnen; was Ihr Partner oder Ihre Partnerin mitgebracht hat, nimmt er oder sie auch wieder mit. Dabei muss im Streitfall der Erwerb durch eine Rechnung oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Haben Sie gemeinsam Eigentum erworben, müssen Sie sich einigen, wer wen auszahlt. Gibt es keine Einigung, wird der Gegenstand versteigert, der Erlös wird zwischen beiden aufgeteilt.
Achtung bei Bankguthaben und gemeinsam angespartem Vermögen! Hier ist ausschlaggebend, wer als Kontoinhaber oder -inhaberin eingetragen ist. Beide, im Rahmen eines Gemeinschaftskontos? Dann wird das Guthaben halbiert, egal, wer wie viel investiert hat. Welche Vorteile ein Gemeinschaftskonto auch ohne Trauschein haben kann, lesen Sie hier.
Siehe oben: In eheähnlichen Lebensgemeinschaften gibt es kein gegenseitiges Erbrecht. Denken Sie daher unbedingt daran, ein Testament aufzusetzen – sonst haben Sie im Fall des Todesfalls kein Anrecht auf Dinge des verstorbenen Partners oder der verstorbenen Partnerin.
Alles in allem gilt also: Klären Sie frühzeitig (schriftlich!), was mit dem gemeinsamen Auto, dem Haus, der Schallplattensammlung passieren soll, falls Sie sich trennen. Unromantisch? Vielleicht, aber hilfreich. Genau wie diese Information, Stichwort Streit: In wilder Ehe haben Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wer keinen Trauschein hat oder will, kann mit einem Partnerschaftsvertrag einiges regeln, beispielsweise Unterhalt und Altersvorsorge für die Person, die sich mehr um Kinder kümmert und deshalb weniger arbeitet, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder auch Ansprüche aus gemeinsamen Vermögen. Also doch ein Papier? Muss das sein?
Sinnvoll ist ein solcher Vertrag vor allem dann, wenn Sie gemeinsame Kinder bekommen wollen oder von einer gemeinsamen Immobilie träumen. Denn damit können Sie rechtsverbindliche Regelungen auch im Fall von Trennung oder Tod vereinbaren.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten. Auch die notarielle Beurkundung des Vertrags ist empfehlenswert. Die Kosten für Beratung und Entwurf eines solchen Partnerschaftsvertrags richten sich meist nach dem vorhandenen Vermögen, oder es wird ein Paket zum Pauschalpreis angeboten. Eine gute Investition, um Ärger und finanzielle Nachteile in der Zukunft zu vermeiden. Sehen Sie einen Partnerschaftsvertrag nicht als lästig, sondern als absichernde Grundlage für Liebe und Leben.
Für Frauen ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine flexible Beziehungsform, die jedoch rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringt. Schauen Sie genau hin, denn ohne Trauschein haben Sie
Sorgen Sie unbedingt selbst fürs Alter vor und bewahren Sie sich mit einem eigenen Konto und einem Partnerschaftsvertrag Ihre finanzielle Unabhängigkeit.