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Wenn Langfinger zuschlagen – Verhaltenstipps vor und nach dem Kartendiebstahl

Bargeldloses Bezahlen ist bequem und einfach, deshalb sind Bank- beziehungsweise Kreditkarten aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und auch auf Reisen im Ausland unsere ständigen Begleiter. Doch die einfache Handhabung ist nicht nur von Vorteil für Karteninhaber, sondern auch für Langfinger, die in Touristentaschen leichte Beute wittern. Wie kann man sich schützen? Was ist nach dem Verlust der Karte zu tun und wer haftet für den entstandenen Schaden? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.

Auf die Aufbewahrung kommt es an

Durch Kartendiebstahl oder -missbrauch entsteht jährlich ein Schaden von circa 25 Millionen Euro, etwa 145.000 Mal schlagen die Diebe zu. Am häufigsten bereichern sich Langfinger dabei in Großstädten, an Orten mit vielen Menschen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, aber auch auf Märkten, Messen und Großveranstaltungen.

Zum Schutz vor Diebstahl sollten Taschen oder Rucksäcke immer geschlossen sein und möglichst vor dem Körper getragen oder unter den Arm geklemmt werden. Am sichersten liegen die Wertsachen tief im Rucksack oder der Tasche, damit es fast unmöglich wird, an die Geldkarten zu gelangen. Außerdem sollte das Portemonnaie nie unbeaufsichtigt liegengelassen werden. Auch die Tasche über der Stuhllehne kann leichte Beute sein. Schwer zugängliche und damit gute Aufbewahrungsmöglichkeiten sind Innen-, Bauch- und die vorderen Hosentaschen. Wer Dieben ein Schnippchen schlagen möchte, separiert Kreditkarten und Bankkarten von Bargeld und trägt beides an unterschiedlichen Stellen nah am Körper.

Aufmerksamkeit am Bankomaten

Ebenfalls Vorsicht geboten ist beim Abheben von Barem am Geldautomaten. Wenn Sie einen ungewohnten Anbau beim Karteneinzug entdecken oder die Tastatur falsch oder ungewöhnlich beschriftet ist, könnten Gauner am Werk gewesen sein. Informieren Sie in diesem Fall Ihre Bank und die Polizei. Am sichersten nutzen Sie Geldautomaten im Vorraum der Bank. Doch der Betrug kann schon vor dem Betreten der Bank beginnen: An Türöffnern beispielsweise, die nur durch die Karte bedient werden können, sollte niemals eine PIN-Abfrage erfolgen. Ist dies der Fall, wurde der Türöffner manipuliert – und Sie sollten diese Bank meiden.

Außerdem empfiehlt es sich, während der PIN-Eingabe am Automaten die Tastatur mit der Hand zu verdecken. So können die Daten weder von einer unrechtmäßig installierten Kamera noch von fremden Personen ausgespäht werden. Ein weiterer Tipp: Wischen Sie nach der PIN-Eingabe einmal über die gesamte Tastatur. So können Zahlenfolgen anhand von Fingerabdrücken nicht mehr nachvollzogen werden. Darüber hinaus gehen Sie mit einer regelmäßigen Überprüfung der Kontoauszüge auf Nummer sicher: Entdecken Sie ungewöhnliche Geldbewegungen, greifen Sie sofort ein!

Nach dem Diebstahl: Sperrnotruf, KUNO und Kontoauszüge

Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Diebstahl kommt, ist schnelles Handeln gefragt. Wählen Sie zuerst den zentralen Sperrnotruf 116 116. Auch aus dem Ausland ist dieser mit der Vorwahl +49 erreichbar. Zusätzlich sollten Bankkunden zur Polizei gehen, denn auch nach der telefonischen Sperrung kann die Karte weiterhin dort genutzt werden, wo noch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) angewandt wird. In diesem Fall wird das Konto nicht mit der PIN, sondern mit der Unterschrift belastet. Es erfolgt keine Prüfung der gesperrten Karte, so dass Langfinger die Unterschrift fälschen und Ihr Konto weiterhin missbrauchen können. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die sogenannte KUNO-Meldung vorzunehmen, bei der die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weitergeleitet werden. KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen“ und kann nur persönlich bei der Polizei und nicht telefonisch oder online vorgenommen werden.

In den Wochen nach dem Diebstahl sollten Sie weiterhin die Kontoauszüge prüfen. Denn widerrechtliche Abbuchungen können noch bis zu acht Wochen später zurückgebucht werden. Sollte der – ebenfalls betrogene – Händler dennoch auf die Zahlung bestehen, liegt die Beweislast auf seiner Seite: Er muss nachweisen, dass es wirklich der Karteninhaber war, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat.

Wer haftet, wann und wofür? 

Auch wenn man noch so schnell alle Schritte in die Wege leitet, in einigen Fällen ist der Dieb schneller und bereits mit der Kredit- oder Bankkarte aktiv. Doch selbst dann müssen Kunden unter bestimmten Umständen nicht unbegrenzt haften. Seit Oktober 2009 beteiligen sich Diebstahlopfer mit maximal 150 Euro, vorausgesetzt die Bank kann keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Der Kunde haftet jedoch, wenn er den Diebstahl leichtsinnig mitverursacht hat, beispielsweise durch die Aufbewahrung der PIN zusammen mit der Karte. Unterschiede in der Haftung bestehen auch vor und nach der Verlustmeldung bei der Bank. Sollte nach dem Anruf widerrechtlich Geld abgehoben werden, haftet die Bank. Vor der Verlustmeldung kommt es auf den Grad des Verschuldens an.

Checkliste – Wichtige Schritte nach dem Diebstahl der Bankkarte:

  • Schritt 1: Karte sperren unter 116 116 (aus dem Ausland +49 116116)
    Halten Sie Ihre IBAN oder Bankleitzahl, Konto- oder Kreditkartennummer bereit. Datum und Zeitpunkt der Sperrung sollten Sie in jedem Fall notieren, damit Sie im Bedarfsfall nachweisen können, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben.
  • Schritt 2: persönliche KUNO-Meldung bei der Polizei
    Erstatten Sie nach der Kartensperrung umgehend Anzeige bei der Polizei, damit auch die erwähnte KUNO-Sperrung durchgeführt werden kann. Auch hier gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie den Zeitpunkt der Anzeige sowie den Namen des zuständigen Beamten notieren.
  • Schritt 3: Prüfung der Kontoauszüge auf widerrechtliche Abbuchungen
    Behalten Sie Ihre Kontobewegungen nach dem Diebstahl im Auge, damit Sie einen eventuellen Missbrauch schnell entdecken und Maßnahmen einleiten können.
  • Schritt 4: Im Betrugsfall: Lastschriften bei der Bank widerrufen
    Sollten die Diebe bereits vor Kartensperrung aktiv geworden sein, legen Sie Widerruf bei Ihrem Kreditinstitut ein. Bis zu acht Wochen lang können Rückbuchungen erfolgen.
  • Schritt 5: Ersatzkarten beantragen
    Beantragen Sie Ersatz für Ihre verlorene Karte. Je schneller dies nach Sperrung geschieht, desto schneller können Sie wieder sorgenfrei bargeldlos bezahlen.

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