Finanzen fürs Eigenheim

Photovoltaik: Lukrative Energie für Freunde der Sonne

Photovoltaik ist in Baden-Württemberg jetzt auch bei Dachsanierungen Pflicht. Doch durch höhere Vergütungen und Steuerbefreiungen lohnt die Investition mehr als je zuvor.

Sonnenenergie vom Dach soll in Baden-Württemberg zur Normalität werden. Schon seit dem 1. Mai 2022 müssen bei Wohnneubauten und anderweitig genutzten Neubauten mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Seit dem 1. Januar 2023 greift diese Vorschrift nun ebenso bei grundlegenden Dachsanierungen. Als nicht geeignet gelten nach Norden ausgerichtete Steildachflächen. Alternativ oder zusätzlich ist die Installation einer solarthermischen Dachanlage möglich. Solarthermie kann Trinkwasser erwärmen und das Heizen im Haus unterstützen.

Eigenverbrauch hilft beim Sparen

Gute Nachricht für Ihre Haushaltskasse: Die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und alle zugehörigen Komponenten bis hin zum Solarstromspeicher wurde mit Beginn des Jahres gestrichen. Bis zu einer Leistung von 30 kW sind bei Anlagen auf Wohnhausdächern zudem rückwirkend zum 1. Januar 2022 alle Gewinne steuerfrei, die durch die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz erzielt werden. Die Steuerfreigrenze bei PV-Anlagen auf sonstigen Gebäuden liegt bei 15 kW. Ob Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach selbst verbrauchen oder einspeisen, spielt steuerlich keine Rolle. Der Eigenverbrauch ist allerdings lukrativ. Denn Sie müssen dann viel weniger Strom bei den teuren Energieunternehmen kaufen.

Hohe Vergütungssätze für 20 Jahre

Doch auch die Einspeisung lohnt sich. Der Vergütungssatz für die typische Hausdachanlage unter zehn kW installierter Leistung stieg im Januar von 6,24 auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Anlagen bis 40 kW erhalten für den über zehn kW hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 jetzt 7,1 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütungssätze sind für 20 Jahre plus der Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben. Nur PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 ans Netz gingen, bleiben bei den alten Vergütungssätzen. Weil PV-Anlagen aufgrund der neuen Vorgaben boomen, sind Termine bei fachlich versierten Handwerksbetrieben derzeit kaum zu bekommen. Im neu gefassten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde darum die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe – die sogenannte Degression – bis Anfang 2024 ausgesetzt. Sie können also mit den oben genannten Vergütungssätzen 20 Jahre lang sicher rechnen, wenn Sie Ihre neue PV-Anlage noch im Lauf des Jahres 2023 in Betrieb nehmen.

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Dieser Artikel ist auch in der SpardaWelt März/April 2023 erschienen. In unserem Kundenmagazin können Sie weitere spannende Storys lesen, Gewinnspiele entdecken und Veranstaltungen in Ihrer Umgebung finden.

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