Finanzen für den Ruhestand

Nehmen Sie die Dinge in die Hand – solange Sie es können

Was Sie über Testamente, Vollmachten und Absicherungen zugunsten Ihrer Familie wissen sollten.

Wer befasst sich schon gerne mit dem Ende des eigenen Lebens oder einer möglichen Pflegebedürftigkeit? Hier lesen Sie, warum Sie die Scheu vor diesen sensiblen Themen in Ihrem eigenen Interesse überwinden sollten.

Ein TESTAMENT vermeidet Streit und hohe Steuern

Laut einer aktuellen Erhebung der Plattform Statista haben 66 Prozent der Deutschen kein gültiges Testament. Die Folgen sind wenig überraschend: Fast jede fünfte Erbschaft in Deutschland endet in einem Familienstreit. Wer jedoch die Erbfolge frühzeitig und rechtssicher regelt, hat gute Chancen, den Familienfrieden zu wahren. Wenn Sie allerdings denken, „Nach mir die Sintflut“, sollten Sie wissen, dass unklare Erbverhältnisse auch unnötig hohe Erbschaftssteuern zur Folge haben können. Dabei gibt es viele Wege, das eigene Lebenswerk durchdacht an die nächsten Generationen weiterzugeben. Hier sind drei Beispiele dafür.

Schenken statt Vererben

Während steuerliche Freibeträge bei einer Erbschaft nur einmalig geltend gemacht werden können, lassen sie sich bei Schenkungen alle zehn Jahre aufs Neue ausschöpfen und zusätzlich, sobald der Erbfall eintritt. Die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge orientiert sich am jeweiligen Vermögenswert und am Verwandtschaftsgrad der Erben, der in drei Steuerklassen unterteilt ist. Je näher die Verwandtschaft, umso höher ist der Freibetrag. Alle relevanten Daten dazu haben wir in den beiden Tabellen auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.

Kontrollierte Vermögensübertragung

Wenn Sie alle Freiheiten und die Kontrolle über Ihr Vermögen behalten möchten, kommt eine Schenkung zu Lebzeiten für Sie nicht infrage. Eine sorgsam geplante Vermögensübertragung, wie sie etwa die genossenschaftliche R+V Versicherung anbietet, könnte hier die ideale Lösung sein. Sie bleiben damit flexibel und nutzen darüber hinaus deutliche Steuervorteile für sich und Ihre Erben. Bis zu einem von Ihnen festgelegten Ablauftermin können Sie jederzeit Kapital entnehmen oder die Auswahl der Begünstigten ändern.

Das Berliner Testament

Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach sind 59 Prozent aller Testamente sogenannte Berliner Testamente. Darin setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wem nach dem Tod des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass zufallen soll. Meist sind das die Kinder des Paares. Aber Vorsicht: Das Berliner Testament kann erhebliche steuerliche Nachteile für die Erben haben! Kinder verlieren auf diese Weise unter Umständen den persönlichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro, der sonst je Elternteil besteht.

Darauf sollten Sie beim Verfassen eines Testaments unbedingt achten

Ihr Testament muss von Ihnen handschriftlich verfasst sowie mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Ein auf dem Computer getipptes Testament ist auch mit eigenhändiger Unterschrift ungültig! Zeit und Ort der Niederschrift sind unbedingt einzutragen. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, muss jede einzelne Seite fortlaufend nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein. Weiter sollten Sie auf juristisch korrekte Begriffe achten und Ihr Vermögen zum Beispiel nicht „vermachen“ sondern ausdrücklich „vererben“. Im Erbrecht haben „Erbe“ und „Vermächtnis“ nämlich ganz unterschiedliche Bedeutungen. Solche Fehler vermeiden Sie durch ein notariell beglaubigtes Testament.


Schenkungs- und Erbschaftssteuersätze*

Wert des Erbes / der Schenkung bisSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
....
75.000 €15 %30 %
300.000 €20 %30 %
600.000 €25 %30 %
6.000.000 €25 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Schenkung und Erbschaft: Persönliche Freibeträge*

Ehegatten / eingetragene Lebenspartner*innen (Steuerklasse I)500.000 €
Kinder (Steuerklasse I)400.000 €
Enkelkinder (Steuerklasse I)200.000 €
Eltern (Steuerklasse I)100.000€
Personen der Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen und Nichten
sowie Eltern und Großeltern bei Schenkung zu Lebzeiten)
20.000 €
Personen, zu denen keine Verwandtschaft besteht (Steuerklasse III)20.000 €

*Alle Zahlen ohne Gewähr

Per VOLLMACHT selbstbestimmt bleiben

Um Vollmachten und Verfügungen sollten Sie sich kümmern, solange Sie dies selbstbestimmt können. So stellen Sie sicher, dass im Fall des Falles alles in Ihrem Sinne weiterlaufen kann. Wird vorab nichts geregelt, ist das Betreuungsgericht befugt, eine rechtliche Betreuung für Sie einzusetzen. Das kann jemand aus Ihrer Familie sein, aber auch eine völlig fremde Person! Ehepartner*innen oder erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden. Auch die engsten Angehörigen brauchen dafür eine Vollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Das Dokument kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten, medizinische Entscheidungen, die Kommunikation mit Behörden und andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Diese Vollmacht können Sie nachträglich verändern und ebenso der von Ihnen ausgewählten Person wieder entziehen.

Mit einer Kontovollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens Zugriff auf einzelne Konten. Auch hier gilt: Ihre Kinder und Ihr*e Ehepartner*in sind nicht automatisch berechtigt, in Ihrem Namen Transaktionen durchzuführen. Eine Bankvollmacht gibt der bevollmächtigten Person Handlungsfreiheit für Ihre kompletten Bankgeschäfte.

GUTE LÖSUNGEN für Menschen mit Weitsicht

Es muss nicht immer ein großes Erbe sein. Auch mit den richtigen Versicherungslösungen können Sie Ihre Angehörigen für den Fall des Falles finanziell absichern. Gerade junge Familien sollten hier mit Weitsicht handeln. Eine Kapital- oder Risikolebensversicherung kann zum Beispiel nach dem Tod des*der Hauptverdiener*in ebenso wie eine Unfallversicherung entscheidend für die Existenzsicherung der Hinterbliebenen sein. Eine Sterbegeldversicherung nimmt Ihnen wiederum die Sorge vor den hohen Bestattungskosten. Wichtig: Das Ableben der versicherten Person muss je nach Versicherung meist binnen einer Frist von 48 bis 72 Stunden gemeldet werden, da sonst Auszahlungen verweigert werden können!

meineVersicherungswelt bietet wertvolle Hilfe

Haben Sie Ihre Versicherungsverträge bei der kostenlosen Onlineplattform meineVersicherungswelt.de hinterlegt, stehen Ihnen unabhängige Expert*innen mit wertvollem Rat rund um einen optimalen Versicherungsschutz in Ihrem und im Sinne Ihrer Familie zur Seite. Es gibt viele verschiedene Optionen, die sorgfältig erwogen und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden sollten. Die Fachleute helfen später außerdem bei der Einforderung von Auszahlungsansprüchen und entlasten Hinterbliebene bei der Abwicklung oder Übertragung aller bestehenden Versicherungen des*der Verstorbenen. Hinter diesen Leistungen steht ein bekannter Name: meineVersicherungswelt ist ein Angebot der Sparda Versicherungsservice GmbH, einer Tochtergesellschaft der Sparda-Bank Baden-Württemberg.

In unserem Beratungsalltag erleben wir immer wieder, wie wichtig alle Themen rund ums Erben und Vererben oder Vollmachten und Versicherungen zugunsten der Hinterbliebenen werden können. Die Fachleute von der Sparda-Bank BW geben Ihnen gerne individuelle Antworten auf sehr persönliche Fragen. Bitte sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Ihrer Sparda-Filiale.

Unser SpardaWelt Kundenmagazin

Dieser Artikel ist auch in der SpardaWelt März/April 2023 erschienen. In unserem Kundenmagazin können Sie weitere spannende Storys lesen, Gewinnspiele entdecken und Veranstaltungen in Ihrer Umgebung finden.

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