Finanzen für den Ruhestand

Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht: Was ist was?

Alles Wichtige rund um die Bankvollmacht kurz und knapp erklärt.

Jetzt ist die Zeit, die guten Vorsätze in die Tat umzusetzen. Zum Beispiel alles, was mit Vorsorge und Vollmachten wie der Bankvollmacht zu tun hat. Wir bei der Sparda BW fassen für Sie – und Ihre Bevollmächtigte oder Ihren Bevollmächtigten – die wichtigsten Infos rund um dieses Thema zusammen.

Damit Ihre Motivation nicht schon bei den ganzen Begriffen und deren Unterschieden mit einem lauten Peng zerplatzt, erklären wir Ihnen kurz und knapp alles Wichtige rund um die Bankvollmacht. Wofür brauchen Sie die? Wie können Sie sie erteilen? Warum sollten Sie das als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber tun? Und welche Arten der Vollmacht gibt es überhaupt?

Starten wir mit den drei wichtigsten Begriffen.

Die Kontovollmacht: die Vollmacht für einzelne Konten/Depots

Mit einer Kontovollmacht können Sie einer Person, der Sie voll und ganz vertrauen, Zugriff auf einzelne Konten geben. Wichtig: Wenn Sie verheiratet sind, ist Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht automatisch berechtigt, in Ihrem Namen auf Ihr Konto oder Depot zuzugreifen und Transaktionen durchzuführen. Auch in diesem Fall brauchen Sie also eine Vollmacht und damit einen Bevollmächtigten.

Die Bankvollmacht: die Vollmacht für alle Bankgeschäfte

Mit der Bankvollmacht geben Sie einer Person Handlungsfreiheit für Ihre kompletten Bankgeschäfte, nicht nur für einzelne Konten oder Depots wie mit der Kontovollmacht.

Mit einer Bankvollmacht darf Ihre Vertrauensperson diese Dinge erledigen:

  • Über das Geld auf Ihren Konten und in Ihren Depots darf die Person mit der Bankvollmacht verfügen – inklusive Ihres Dispokredits.
  • Ihr Depot erweitern oder verkleinern – mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.
  • Ihre Konto- oder Depotauszüge und natürlich auch Ihre Post empfangen.
  • Ihre Schulden bei Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern anerkennen.

Diese Dinge darf Ihre Vertrauensperson mit einer Bankvollmacht NICHT erledigen:

  • Konten wie Sparda Giro oder Depots eröffnen, diese kündigen oder auf andere Namen umschreiben.
  • Untervollmachten dürfen nicht ausgestellt werden.
  • Mit einer Bankvollmacht dürfen keine Kreditverträge abgeschlossen oder geändert werden.
  • Auch Schließfächer dürfen nicht in Ihrem Namen eingerichtet werden.
  • Die Beantragung von Kreditkarten oder Debitkarten wie der Sparda Debit Mastercard ist ebenfalls tabu.

Gut zu wissen:

Mit der Bankvollmacht der Sparda BW können Sie Ihre Vertrauensperson schon zu Lebzeiten bevollmächtigen, Ihre Bankgeschäfte stellvertretend für Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zu erledigen. Oder eben erst nach Ihrem Tod. Eine solche Vollmacht ist sehr wichtig. Denn sonst müssen Ihre Erbinnen und Erben bis zur Erteilung des Erbscheins warten, um auf Ihre Konten zugreifen zu können.

Andere Kreditinstitute haben solche Vorlagen für Bankvollmachten auch. Wenn Sie keine Kundin oder kein Kunde bei der Sparda BW bist, schauen Sie bitte bei Ihrer Hausbank nach.


Eine ältere Frau sitzt auf einem Sesslen und lacht. Dabei wird sie von hinten von eine jungen Frau umarmt.

Die Vorsorgevollmacht: die Vollmacht für den Fall der Fälle

Stellen Sie sich vor, Sie werden schwer krank – was wir nicht hoffen wollen! Doch was passiert dann mit Ihnen? Wo werden Sie wohnen? Welche Wünsche haben Sie an Ihre medizinische Versorgung? Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie für den Fall der Fälle etwa den Umgang mit Ihrer Wohnsituation. Oder auch, wie bei behördlichen Dingen vorgegangen werden soll.


Zwei Vollmachten in einer?

Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Ihre Bankgeschäfte gedacht; diese sind nicht automatisch in der Vorsorgevollmacht integriert. Ein entsprechender Passus wird von Banken zudem oft nicht ohne Weiteres akzeptiert. Kümmern Sie sich also am besten um eine Bankvollmacht UND um eine Vorsorgevollmacht!
Auch umgekehrt gilt: Mit einer Konto- bzw. Bankvollmacht erteilen Sie keine Vorsorgevollmacht!


Die Vollmacht: So geht’s

Wenn Sie eine Vollmacht für Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter erstellen möchten, sollten Sie als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber auf Folgendes achten:

Die Art der Vollmacht

Welche Vollmacht wollen Sie erstellen – die Kontovollmacht für ein einzelnes Konto oder Depot, die Bankvollmacht für Ihre gesamten Geldgeschäfte oder die Vorsorgevollmacht, in der Sie festlegen, wie mit Ihnen im Falle einer schweren Krankheit umgegangen werden soll?

Der Geltungszeitraum

Wann soll Ihre Vollmacht wie etwa die Bankvollmacht gelten – zu Ihren Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall? ACHTUNG: Das gilt nicht für die Vorsorgevollmacht. Denn die soll ja greifen, wenn Sie noch leben, aber nicht selbst handeln können.

Die Person, die Sie bevollmächtigen

Wem möchten Sie eine Vollmacht geben – zum Beispiel einem Ihrer Angehörigen wie Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, den Geschwistern oder Ihren Eltern? Oder wählen Sie Ihre beste Freundin/Ihren besten Freund? Achten Sie bei der Wahl bitte darauf, dass Sie dieser Person langfristig tief vertrauen! Klar ist, dass diese Person volljährig sein muss, um etwa mit der Bankvollmacht Ihre Bankgeschäfte zu erledigen.

Die Schriftform

Eine Vollmacht muss immer schriftlich erteilt werden – Ihre Vertrauensperson muss diese zum Beispiel in einer Bankfiliale oder bei Behörden vorweisen können, um sich zu legitimieren.

Zwei Unterschriften

Jede Vollmacht muss von zwei Personen unterschrieben werden – von Ihnen als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber und natürlich auch von der Person, die Sie bevollmächtigen.

Bankvollmacht, Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht – alle sind wichtig

Sie sehen: Hier zeigt sich, warum eine Vollmacht wichtig ist. Und warum Sie gut überlegen sollten, bevor Sie eine Vollmacht erstellen – egal welche. Doch wenn Sie sich dafür entscheiden, erleichtern Sie Ihren Liebsten das Leben im Fall der Fälle. Denn dann kann sich Ihre Vertrauensperson voll und ganz um Sie kümmern und muss sich nicht durch den Behördendschungel kämpfen bei dem Versuch, Ihnen zu helfen.

WICHTIG: Sie sollten die Original-Vollmacht wie zum Beispiel Ihre Bankvollmacht unbedingt an einem sicheren und doch einfach zugänglichen Ort aufbewahren. Natürlich muss Ihre bevollmächtigte Person wissen, wo sie Ihre Vollmacht findet!


Können Sie eine Vollmacht ändern?

Klar, sogar jederzeit. Sie können sie ändern, erweitern und natürlich auch widerrufen. Das gilt für die Kontovollmacht genauso wie für die Bankvollmacht oder die Vorsorgevollmacht.


Bankvollmacht – unser Service für Sparda BW-Kundinnen und -Kunden

Wir bei der Sparda BW kümmern uns gerne um Sie. Auch wenn es Ihnen mal nicht so gut geht. Und auch über Ihren Tod hinaus.

Sie möchten eine Bankvollmacht für Ihre Konten bei der Sparda BW erstellen?
Wir haben für Sie dieses Formular bereitgestellt. Wenn Sie jetzt unsere Checkliste Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Bankvollmacht befolgen, haben Sie schon gut vorgesorgt für die Zukunft. Das ist prima!

Sie sind mit Ihren Konten noch nicht bei uns?
Schauen Sie doch mal bei unseren verschiedenen Kontomodellen vorbei. Da ist bestimmt auch für Sie das richtige Konto dabei. Die Bankvollmacht ist natürlich immer inklusive!

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