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Kurz erklärt: Was macht eigentlich eine Genossenschaftsbank?

Schon gewusst? Als Mitglied der Sparda-Bank Baden-Württemberg gehört Ihnen tatsächlich auch ein Anteil an ihr. Warum? Das hat mit dem sogenannten Genossenschaftsgesetz zu tun, dem die Sparda-Bank verpflichtet ist.

Was unterscheidet die Sparda-Bank von den anderen Banken-Formen?

Die Banken in Deutschland werden grob nach dem Drei-Säulen-Modell unterschieden:

  • öffentlich-rechtliche Kreditinstitute – z.B. die Sparkassen
  • private Banken – z.B. die Deutsche Bank
  • genossenschaftliche Kreditinstitute – wie die Sparda-Bank

Jede Bank-Form unterscheidet sich durch ihre Gesellschafter – und damit auch durch ihre geschäftlichen Interessen:

  • Bei öffentlich-rechtlichen Banken sind es der Bund sowie Gemeinden, Kreise oder Länder, sie kümmern sich um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen.
  • Die Privatbanken – vor allem die großen – sind in der Regel Aktiengesellschaften. Ihr Ziel ist hauptsächlich, hohe Gewinne für die Anteilseigner zu erwirtschaften.
  • Genossenschaftliche Banken haben hingegen den Auftrag, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern, zu denen auch Sie gehören, wenn Sie SpardaGiro haben.

Wann entstand die Idee der Genossenschaftsbank?

Viele Genossenschaftsbanken wurden im 19. Jahrhundert gegründet. Damals hatten z.B. Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen die Idee, in einem Verein gleichberechtigter Mitglieder diesen Kredite nach dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe zu vergeben. Damals wurde auch die älteste Sparda-Bank als „Spar- und Vorschuss-Verein der badischen Eisenbahnbeamten“ in Karlsruhe gegründet.

Mit SpardaGiro sind Sie also auch Anteilseigner und erhalten neben einer Reihe von Vergünstigungen auch noch eine jährliche Dividende ausbezahlt.

Weitere Informationen zu allen Vorteilen eines Girokontos bei der Sparda Genossenschaftsbank finden Sie hier.

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