Finanzen fürs Eigenheim

Augen auf beim Immobilienkauf

Unsere Tipps für Käufer*innen

Traumhaus finden, Vertrag unterschreiben, einziehen? Ganz so einfach ist es nicht. Damit Sie die Details im Blick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Augen auf beim Immobilienkauf: Hier lesen Sie, worauf es ankommt.


Augen auf beim Kauf


… einer Gebrauchtimmobilie

  • Wie ist die Nachbarschaft? Lernen Sie Nachbar*innen vor dem endgültigen Kauf kennen.
  • Was zeigen die Eigentümerprotokolle? Prüfen Sie die Protokolle der letzten drei bis fünf Jahre, achten Sie auch auf Renovierungsvorhaben.
  • Was steht in den Hausgeldabrechnungen? Achten Sie hier besonders auf hohe Nebenkosten zum Beispiel für Aufzüge o. Ä.
  • Wie sind Arbeiten rund um die Immobilie geregelt? Dazu gehören Hausmeisterservice, Kehrwoche, Schneedienst und Gartenpflege.
  • Welche Einbauten werden mitgekauft? Der Wert von Einbauküche, Schränken & Co. wird vom Beleihungswert abgezogen.
  • Was sagt der Schornsteinfeger? Prüfen Sie dessen letzte Abnahme.
  • Liegt der Energieausweis vor? Denken Sie an die Energieausweispflicht.


… einer neuen Immobilie

  • Was steht in der Baubeschreibung? Achten Sie auf alle Details wie Einfahrt, evtl. Nebenkosten wegen Hanglage, Anschlüsse für Strom und Telefon (werden nur bis zur Grundstücksgrenze bezahlt), Anzahl der Steckdosen etc.
  • Was ist mit dem Dachboden geplant? Überlegen Sie frühzeitig, ob Sie den Dachboden ausbauen wollen – nachträglich sind die Kosten deutlich höher.
  • Wer ist der Bauträger? Lassen Sie sich Referenzen zeigen und sprechen Sie mit den Eigentümern anderer Objekte.
  • Wann ist der Termin für die Fertigstellung? Vereinbaren Sie einen Fixtermin mit genauer Datumsangabe und Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung.


… einer Immobilie ganz generell

  • Wie ist die Lage? Denken Sie auch an die kommende Entwicklung und Trends: Ziehen viele Menschen von hier weg oder hier hin? Für wen ist die Lage interessant? Wie ist die Infrastruktur? Stichwort: Wiederverkaufswert
  • Was sagt das Baulastenverzeichnis? Hier ist aufgeführt, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf einem Grundstück lasten, also was Sie als Eigentümer zu tun, zu unterlassen und zu dulden haben. Zum Beispiel: Stellplatz- oder Überfahrbaulast. Bei einer Stellplatzbaulast dürfen Dritte die Stellplätze auf Ihrem Grundstück nutzen. Bei einer Überfahrbaulast verläuft die Zufahrt zum Nachbargrundstück über Ihr eigenes. Einsicht in das Verzeichnis erhalten Sie bei berechtigtem Interesse beim Baurechtsamt.
  • Was plant die Gemeinde? Fragen Sie die Gemeinde nach zukünftigen Bebauungsplänen, beispielsweise bei freien Bauplätzen.
  • Wie sieht die Teilungserklärung aus? Achten Sie auf die präzise Bezeichnung, z. B. „Wohnung Nr. 2“, nicht „1/8 vom Haus“. Vorsicht bei Teileigentum: Hier ist gewerbliche Nutzung möglich.

Das könnte Ihnen auch gefallen