
Der Banking-Duden: Bausparen
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So schützen Sie sich und Ihre Kinder vor Gefahren aus dem Internet.
Im Zuge der Corona-Verordnungen wurde das Internet zum wichtigsten Draht nach „draußen“. Viele Menschen können von zuhause aus für ihren Arbeitgeber tätig sein, die Streaming-Dienste erleben einen Boom, Kinder werden statt in der Schule am Bildschirm unterrichtet, zahllose Apps bieten von Kochrezepten über Sport bis zur virtuellen Party Unterhaltung in den eigenen vier Wänden an, Chat-Portale laufen heiß, Social Media ist beliebt wie nie.
Wer die Sicherheitsregeln, die im Internet grundsätzlich eingehalten werden sollen, noch nicht verinnerlicht hat, sollte das spätestens jetzt tun. Einige wichtige Tipps haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sie Software Ihres Routers immer auf den neuesten Stand. Erschweren Sie Hackern den Zugang durch starke Passwörter und das Verschlüsselungsverfahren WPA2. Richten Sie eine Firewall und ein aktuelles Virenschutzprogramm ein. Auch Schadsoftware für MacOS und Linux nimmt rasant zu! Aktuelle Sicherheitslücken sind auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) unter www.buerger-cert.de aufgelistet.
Ihr Monitor sollte von keiner anderen Person eingesehen werden können – auch nicht von Familienmitgliedern. Sperren Sie Ihren Computer darum für die Dauer Ihrer Abwesenheit. Steht Ihr Schreibtisch an einem Fenster? Schön für Sie – aber auch für neugierige Nachbarn, die per Fernglas mitlesen könnten. Achten Sie darauf, denn so etwas kommt durchaus vor!
Versender betrügerischer Mails, die nur zum Ziel haben, Ihre Daten abzugreifen, nutzen den Informationsbedarf rund um die Corona-Pandemie schamlos aus. So sind angebliche Mitteilungen der Weltgesundheitsorganisation WHO unterwegs, die über Heilmethoden informieren sollen. Andere Mails versprechen die Auszahlung von Geldern im Rahmen der Corona-Sofort-Hilfe. Damit Geld fließt, so wird unter anderem behauptet, müssten die Kontodaten geprüft werden. Die Anschreiben sind häufig sehr professionell gestaltet. Auch Nutzer, die sich für sehr erfahren halten, fallen auf solche Tricks herein. Sie kennen den Absender einer Mail persönlich? Dann sollten Sie wissen, dass Absenderadressen mit einfachsten Mitteln gefälscht werden können. Wenn Sie von der betreffenden Organisation oder Person keine Mail erwartet hatten, rufen Sie unbedingt dort an, bevor Sie auf einen Link klicken oder einen Anhang herunterladen!
Dies können Anzeichen sein: Der Mauszeiger bewegt sich scheinbar selbstständig, es erscheint eine Lösegeldforderung auf dem Bildschirm (der Sie nicht nachkommen sollten!), oder es werden Warnmeldungen von Virenscannern angezeigt, die Sie gar nicht installiert haben. Hier gilt stets: Computer und Router sofort ausschalten und mit einer Antivirus-DVD neu starten. Ändern Sie über ein anderes, nicht betroffenes Gerät außerdem alle Online-Passwörter. Im Ernstfall müssen Sie Ihren Computer komplett neu aufsetzen. Fordern Sie externe Hilfe an!
Durch die Corona-Verordnung boomen virtuelle Treffen mit Freunden. Besonders beliebt ist die Android-App „Houseparty“. Der Sicherheitsexperte Mike Kuketz bezeichnet die App als „Party ohne Datenschutz“. Bei der Installation sollte man den Zugriff auf Standortdaten und Handy-Adressbuch aktiv verweigern. Wer einen Videochat starten will, muss zudem einfach nur auf den Namen des Chatpartners klicken und schon startet die Videoübertragung – und zwar auf beiden Seiten! Unter Umständen bekommen Sie also gar nicht mit, dass schon ein Videochat läuft!
Durch die Ausgangsbeschränkungen sind Kinder verstärkt im Internet unterwegs. Damit steigt die Gefahr von Cybermobbing und anderen Übergriffen. Der Erziehungsberater Matthias Bartscher weist darauf hin, dass Eltern das Recht und die Pflicht haben, die Mobiltelefone und Computer ihrer Kinder regelmäßig einzusehen. Dies solle aber nicht heimlich, sondern angekündigt und im Beisein des Kindes geschehen. Alle Kinder müssen wissen, dass zum Beispiel Chats von den Eltern mitgelesen werden. Alleine diese Tatsache verhindere schon eine Vielzahl möglicher Übergriffe. „Handys sind offene Räume“, betont der Experte, „anders als bei einem Tagebuch gibt es hier gegenüber den Eltern kein Recht auf eine Privatsphäre.“
Eltern, die sich mit der Computer- und Smartphone-Technik nicht auskennen, müssten sich diese Fähigkeit laut Urteil eines hessischen Familiengerichts „unmittelbar und kontinuierlich“ aneignen, um „ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können.“
Viel Lesenswertes zum Thema finden Sie immer aktuell auf der Seite www.spardasurfsafe.de. Jeden Donnerstag von 17 bis 18 Uhr beantworten dort Anwälte und Computerspezialisten im Live-Chat Ihre Fragen.